Energieausweis

Benötigen Sie für Ihren Verkauf bzw. für die Vermietung einen aktuellen Energieausweis nach GEG ?

Wir können diese gerne für Ihre Immobilie über unsere Kooperationspartner günstig erstellen! Der Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie und schafft für Käufer und Mieter Transparenz auf dem Immobilienmarkt.

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Warum gibt es den Energieausweis?

Der Energieausweis soll Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes und Impulse zur energetischen Sanierung im Gebäudebereich geben. Er ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schafft: Käufer und Mieter haben damit die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert miteinander zu vergleichen.

Energiesparende Bauweisen führen zu einer Reduktion klimaschädlicher CO2-Emissionen und steigern den Wert des Gebäudes. Immer mehr Studien belegen, dass energieeffiziente Gebäude höhere Kaufpreise und höhere Mieten erzielen als unsanierte Gebäude und Wohnungen. Die Energieeffizienzklasse wird immer mehr zum Gütesiegel für Ihre vier Wände.

Der Energieausweis enthält neben Angaben zu CO2-Emissionen und – seit 2024 – zur Nutzung von erneuerbaren Energien auch Hinweise auf energetische Mängel am Gebäude und Modernisierungsempfehlungen auf, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz der Immobilie optimiert werden kann. 

Wichtiger Bestandteil des Energieausweises sind zwei Kennzahlen, die den jährlichen Energiebedarf des beurteilten Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung, Belüftung und Kühlung in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m²) Nutzfläche wiedergeben. Dabei geht es zum einen um die Endenergie (also die jährlich im Gebäude benötigte Energiemenge) und zum anderen um die Primärenergie. Dieser Wert berücksichtigt neben der Endenergie auch die gesamte Energiemenge, die in der sogenannten Vorkette aufgewendet wurde, beispielsweise für die Gewinnung und Verteilung der jeweils eingesetzten Energieträger.

Dank eines einheitlichen Berechnungsverfahrens wird erkennbar, wie Ihr Heim in energetischer Hinsicht im Vergleich mit anderen Gebäuden abschneidet. Je nachdem, welche Daten im Berechnungsverfahren dabei herangezogen werden, wird zwischen zwei Formen des Energieausweises unterschieden – dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.

  • Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf Ihrer Immobilie anhand von Plänen, Baubeschreibungen und Heizungsdaten berechnet. Das individuelle Nutzerverhalten wird hier nicht berücksichtigt. Der errechnete Endenergie- und Primärenergiebedarf findet sich auf Seite 2 des Energieausweises. 
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis dokumentiert auf Seite 3 den jährlichen Primär- und Endenergieverbrauch. Er wird aus den Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren ermittelt. Das Ende des Abrechnungszeitraums darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Die Daten können also sehr viel leichter erhoben werden. Zugleich spiegeln sie immer das Verhalten des aktuellen Nutzers. Es kann gut sein, dass der derzeitige Nutzer viel mehr oder auch viel weniger Energie verbraucht als ein (neuer) Kauf- oder Mietinteressent.

Zum Vergleich der energetischen Standards von Gebäuden ist der Verbrauchsausweis also deutlich weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis

In beiden Fällen sind die zwei Kennwerte auf einer Farbskala (von grün nach rot), ähnlich wie beim Energieeffizienzlabel auf dem Kühlschrank, eingetragen. Bei neueren Energieausweisen ist der Farbbalken in die bekannten Effizienzklassen von A+ bis H unterteilt. 

Zusätzlich zu den beiden Kennwerten erhalten Sie konkrete Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, die sowohl der Umwelt als auch Ihrem Budget zugutekommen.

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Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: wann brauche ich was?

Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt vom Baujahr und der Anzahl der Wohnungen im Objekt ab: Unsanierte Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und welche die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, brauchen einen Bedarfsausweis. Das gilt auch für Neubauten, denn für die gibt es ja noch keine Verbrauchsdaten. Bei allen anderen Wohngebäuden haben Eigentümer die Wahl. 

Wichtig für Sie: Der bedarfsorientierte Ausweis ist wesentlich aussagekräftiger, weil zur Ermittlung der Kennziffer ausschließlich bauliche Faktoren herangezogen werden. Nur so erfahren Sie, wie es um die Energieeffizienz Ihres Eigenheims bestellt ist. 

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz regelt, wann ein Energieausweis vorgelegt werden muss. In den folgenden Fällen wird der Energieausweis (für Wohn- oder Nicht-Wohngebäude) definitiv benötigt:

• wenn man ein neues Gebäude errichtet
• wenn man an seiner Immobilie größere Sanierungen oder Erweiterungen vornimmt und dabei den Energiebedarf neu berechnet
• wenn man sein Gebäude verkauft;
• wenn in einem Gebäude ein Mieterwechsel ansteht

Liegt der Ausweis bereits vor, wenn die Immobilie kommerziell annonciert wird, dann muss die Anzeige wichtige Angaben aus dem Ausweis beinhalten. Spätestens bei der Besichtigung haben Interessenten einen Anspruch darauf, das vollständige Dokument zu sehen.

Es gibt auch Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude, Ferienhäuser, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden und Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht befreit. Auch wer selbst im Haus wohnt, braucht keinen Energieausweis. Und Vermieter müssen sich erst beim Mieterwechsel kümmern.

Wie lange ist der Energieausweis gültig? 

Nach der Ausstellung ist der Energieausweis zehn Jahre lang gültig. Übrigens: Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude erstellt, auch bei Mehrfamilienhäusern.

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie einen Energieausweis benötigen?

Ihr Muzi-Berlin Team